DONNERSTAG UND FREITAG
20.–21.8.2026 AB 18:00 UHR

Von A bis Z

Abfall
Innerhalb des Festivalgeländes sind genügend Abfalleimer vorhanden. Wir sind den Besuchern dankbar, wenn diese auch fleissig benutzt werden.

Alkohol
Jugendschutz ist uns ein wichtiges Anliegen. Der Alkoholverkauf auf dem ganzen Festivalgelände erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Das heisst: Bier und Wein ab 16 Jahren, Spirituosen ab 18 Jahren. Die Mitarbeiter des Festivals und der beteiligten Wirte und Vereine sind berechtigt, jederzeit einen amtlichen Ausweis mit Foto zu verlangen. In den Festwirtschaften auf öffentlichem Grund werden weder Alcopops noch gebrannte Wasser verkauft. Weitere Informationen: siehe «Kinder und Jugendliche».

Eintrittsbändel
Ab 18.00 bis 22.30 Uhr stehen an allen Zugängen zur Altstadt VerkäuferInnen, die Eintrittsbändel verkaufen. Der Preis beträgt für Donnerstag und Freitag je 20 Franken. Jugendliche  von 12 bis 20 Jahren: 10 Franken pro Abend. Um ein kurzes Nachtessen einzunehmen oder das Terrain zu passieren oder ein wenig Jazz Night-Luft zu schnuppern, werden bis 20.00 Uhr an allen Zugängen die Kosten für den Bändel beim Verlassen zurückerstattet.

Eingangskontrolle
Glas, Dosen, Aufzeichnungsgeräte für Bild und Ton sowie Waffen sind auf dem Gelände nicht erlaubt. Getränke in Glasflaschen oder Dosen sind nicht erlaubt.

Fotografie, Video- und Tonaufnahmen
Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet. Audio- und Videoaufnahmen jedoch sind nicht gestattet.

Fundbüro
Während des Festivals werden Fundgegenstände an der Jazz Night-Bar entgegengenommen. Gegenstände, die während dem Festival nicht abgeholt werden, werden dem kantonalen Fundbüro (Zuger Polizei, An der Aa 4, Zug) übergeben.

Gehörschutz
Die Jazz Night hält sich an die gesetzlichen Regelungen betreffend maximaler Lautstärke. Es muss mit einem Stundenpegel von 96 dB(A) gerechnet werden. Wem dies zu laut ist, soll sich schützen können. An der Jazz Night-Bar (unter der Linde) werden gratis Gehörschutzpfropfen abgegeben.

Glasflaschen und Gläser
Aus Recycling- und Sicherheitsgründen wird an den Bars und Verpflegungsständen auf dem Festivalgelände auf Glasflaschen und Gläser ein Depot verlangt.

Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche, unter 16 Jahren in Begleitung der Eltern oder deren Stellvertreter, sind herzlich willkommen. Eintritt für Jugendliche von 12 bis 20 Jahren: 10 Franken pro Abend. Falls Sie Ihr Kind vermissen, wenden Sie sich an das Personal bei der Jazz Night-Bar (unter der Linde vis à vis Restaurant Löwen). Eine entsprechende Durchsage wird organisiert, kann aber eine gewisse Zeit dauern. Vereinbaren Sie besser einen Treffpunkt, z. B. vor dem Eingang des Restaurant Löwen.

Kreditkarten/TWINT
Kredit- und EC-Karten werden an den Bars und Verpflegungsständen auf dem Festivalgelände nicht akzeptiert. Bancomaten befinden sich in der Nähe (Kolinplatz und Bahnhofstrasse). Bei den meisten Verpflegungs- und Getränkeständen kann auch mit TWINT bezahlt werden.

Parkplätze
Die Jazz Night stellt keine Parkplätze zur Verfügung. Beachten Sie die Signalisationen und folgen Sie den Anweisungen der Zuger Polizei. Benützen Sie wenn immer möglich die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Velo. Das Raingässli steht als Veloparkplatz zur Verfügung.

Personen mit Beeinträchtigung
Das Gelände ist generell rollstuhlgängig. Eine barrierefreie WC-Anlage befindet sich beim Kiosk am unteren Landsgemeindeplatz. Parkplätze befinden sich auf dem unteren Postplatz. Falls Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich via E-Mail.

Sanität
Auf dem unteren Postplatz steht ein Sanitätsposten. Wenden Sie sich direkt an die dortigen Sanitäter. Unsere OK-Mitglieder sind per Funk oder Telefon mit dem Sanitätsposten verbunden. Sprechen Sie im Notfall diese Personen an.

Wetter
Die Jazz Night findet bei jeder Witterung statt. Sollte die Durchführung des Programms aus Sicherheitsgründen oder infolge extrem schlechter Wetterverhältnissen gefährdet oder behindert sein, können einzelne Konzerte abgebrochen oder abgesagt werden.

Zufahrt
Jeweils ab 17 Uhr bis Veranstaltungsende wird das Gelände für jeglichen Verkehr gesperrt. Anlieferungen usw. sind während dieser Zeit nicht möglich.